Günter Resch - Kfz Zulassungsservice



schnell - flexibel - unbürokratisch

Sie möchten ein Kfz anmelden? Mit unserem Kfz-Zulassungsservice stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Auf Wunsch komme ich zu Ihnen nach Hause oder direkt zum Autohändler und Sie bekommen Ihr Kennzeichen innerhalb kürzester Zeit.

Kontaktieren Sie mich und vereinbaren Sie einen Termin mit mir: 

 

Günter Resch

Tel.: +43 732.677 688

Mobil: +43 699.1200 7147

 

E-Mail: resch@asfali.at


Informationen zur Kfz-Zulassung:

Bei der privaten Kfz-Zulassung fallen Kosten nur mehr für die Anmeldung des Fahrzeuges an. Alle nachträglichen Änderungen (z.B. Namensänderung des Zulassungsbesitzers), Abmeldungen, Hinterlegung, Ausfolgung nach Hinterlegung und Ergänzungen sind gratis.

 

Nur erforderliche Begutachtungsplaketten, Kennzeichentafeln oder die Abfrage aus dem Zentralen Melderegister werden verrechnet.

Wenn sie in einen anderen Behördenbezirk übersiedeln (z.B. von Linz nach Freistadt) oder ein zusätzliches Fahrzeug mit einem Wechsel-kennzeichen anmelden, erfolgt immer eine neuerliche Anmeldung. Die Kosten dafür sind die gleichen wie bei einer normalen Anmeldung.

Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung

  • Identitätsnachweis (Führerschein, etc.)
  • Besitznachweis (Kaufvertrag etc.)
  • Typenschein, Einzelgenehmigung, 
  • Versicherungsbestätigung (diese wird von uns ausgestellt)
  • Bei Gebrauchtfahrzeugen: gültiger §57a Prüfbericht ("Pickerl")
  • Bei "Fremdanmeldung": Vollmacht
  • Bei geleasten Fahrzeugen: Benützungsbewilligung
  • Bei Wunschkennzeichen: Zuweisungs- oder Reservierungsbestätigung
  • Bei Firmen: Gewerbeschein, Handelsregister- oder Firmenbuchauszug

Kosten für die Anmeldung (stand 09.10.2018)

Die Gebühren erhält die Zulassungsstelle und der Finanzminister.

Die Höhe der Gebühren hängt von der Fahrzeugart ab.

  • € 193,50 PKW
  • € 193,50 LKW
  • € 184,50 Motorrad
  • € 180,00 Mofa
  • € 183,00 Zugmaschine oder Anhänger

Bei Beantragung eines Scheckkartenzulassungsscheins: Euro 22,00 (Bei der Antragstellung wird ein befristeter Papierzulassungsschein ausgestellt, damit das Fahrzeug sofort in Betrieb genommen werden kann. Dieser verliert nach postalischer Zusendung des Scheckkartenzulassungsscheines, spätestens jedoch nach acht Wochen seine Gültigkeit. Der Scheckkartenzulassungsschein wird innerhalb von zwei Wochen per Post als einfache Briefsendung an die Zulassungsadresse zugestellt.


Erforderliche Unterlagen für die Abmeldung

  • Typenschein, Einzelgenehmigung
  • Zulassungsschein (beide Teile der Zulassungsbescheinigung)
  • Kennzeichentafeln (wenn diese verschrottet oder freigehalten werden sollen)
  • Bei "Fremdabmeldung": Vollmacht

Kosten für die Abmeldung

  • Für die Abmeldung fallen keine Kosten an.


Versicherungsmakler Günter Resch | Tel.: +43 732.677 688 | Mobil +43 699.1200 7147 | resch@asfalia.at  |  Impressum


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4020 Linz

 

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Fax.: +43 732.677 688 - 10

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